VGH München: Abänderungsantrag, Zurverfügungstellung einer leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeit, Öffentliche Auslegung, Ausschluss von nicht privilegiertem Wohnen, Ermittlungs- und Abwägungsfehler, Baurechtsentzug, Öffentlichkeitsbeteiligung, Formelle Wirksamkeit, Abwägungsfehler, Eigentumsschutz, Vorläufiger Rechtsschutz, Ermittlungsdefizit, Bebauungsplanverfahren
Beschluss vom 04.09.2026 – 3 NE 26.1328